- Freiwilligkeit:
Jeder entscheidet selbst, ob er ein Beratungsangebot wahrnehmen will.
- Verschwiegenheit:
Gesprächssituationen werden vertraulich behandelt, außer in akuten
Gefährdungssituationen
- Neutralität:
Die Schulsozialarbeit agiert kooperativ, aber eigenverantwortlich im System Schule.